Die Behördenwege entfallen weitgehend, sofern keine "Duale Ausbildungder Klasse B" bzw. "L17Ausbildung" durchgeführt wird.Für die Anmeldung in der Fahrschule sind folgende Dokumenteerforderlich:•Geburtsurkunde•Meldezettel•Reisepass•Heiratsurkunde bei Namensänderung•1 Lichtbild (EU konform)Dokumente für die Behörde- bei "Dualer Ausbildung der Klasse B"•Bestätigung über theoretische Einweisung•Antrag auf Bewilligung für Ausbildungsfahrten•Ärztliches Gutachten•Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Meldezettel der Begleiter- bei "L17 Ausbildung"•Bestätigung über die absolvierte Grundschulung•Antrag auf Bewilligung für Ausbildungsfahrten•Ärztliches Gutachten•Führerschein und Meldezettel der BegleiterAmtliche Gebühren•Ersterteilung einer Lenkberechtigung: € 60,--•Erweiterung einer Lenkberechtigung: € 32,70•ärztliches Gutachten: € 29,--•Prüfungsgebühr für praktische Prüfung: € 32,70•Prüfungsgebühr für theoretische Prüfung: € 7,20Erledigungsgebühren bei Ausbildungsfahrten•Einreichen des Antrags auf Bewilligung von Ausbildungsfahrten: € 13,-- pro Begleiter•pro Beilage (Nachweis der Fahrpraxis, Schulungsbestätigung etc.): € 3,60•Bescheid für die Bewilligung von Ausbildungsfahrten: € 6,50Erledigungsgebühren bei Übungsfahrten•Einreichen des Antrags auf Bewilligung von Übungsfahrten: € 13,-- pro Begleiter•pro Beilage (Nachweis der Fahrpraxis, Schulungsbestätigung etc.): € 3,60•Bescheid für die Bewilligung von Übungsfahrten: € 13,--Ausstellung des FührerscheinsUnmittelbar nach bestandener Prüfung, wird vom Prüfer einInterimsführerschein ausgestellt, welcher 4 Wochen gilt. Innerhalb der 4Wochen muss ein vom Prüfer übergebener Zahlschein mit denBehördekosten einbezahlt werden. Nach dem Einzahlen des Zahlscheineswird der Führerschein nach ca. 2-3 Tagen an die Wohnadresse zugestellt.Behördenwege