Bürozeiten:   Mo.,Di. & Do.  9:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00  Mittwoch  14:00 - 18:00  Freitag  9:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00  Kontakt:   Fahrschule Wiener Neudorf  Eumigweg 3  2351 Wiener Neudorf  siehe Lageplan  Tel./Fax: 02236/62913  E-Mail:  info@fahrschule-wienerneudorf.at  Kurse:  Nonstop: Mo, Di & Do   18:00 - 20:00  Intensivkurse 2012  Februar 04.02. - 14.02. 2012  März/April 31.03. - 11.04. 2012  Juni 11.06. - 21.06. 2012  Juli 02.07. - 12.07. 2012  Juli/August 23.07. - 02.08. 2012  August 13.08. - 24.08. 2012  Oktober 15.10. - 25.10. 2012  Dezember/Jänner   22.12.2012 - 05.01. 2013  Die Behördenwege entfallen weitgehend, sofern keine "Duale Ausbildung  der Klasse B" bzw. "L17Ausbildung" durchgeführt wird.  Für die Anmeldung in der Fahrschule sind folgende Dokumente  erforderlich:    Geburtsurkunde    Meldezettel    Reisepass    Heiratsurkunde bei Namensänderung    1 Lichtbild (EU konform)  Dokumente für die Behörde  - bei "Dualer Ausbildung der Klasse B"  Bestätigung über theoretische Einweisung Antrag auf Bewilligung für Ausbildungsfahrten Ärztliches Gutachten Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Meldezettel der Begleiter - bei "L17 Ausbildung"    Bestätigung über die absolvierte Grundschulung    Antrag auf Bewilligung für Ausbildungsfahrten    Ärztliches Gutachten    Führerschein und Meldezettel der Begleiter  Amtliche Gebühren    Ersterteilung einer Lenkberechtigung: € 60,--    Erweiterung einer Lenkberechtigung: € 32,70    ärztliches Gutachten: € 29,--    Prüfungsgebühr für praktische Prüfung: € 32,70    Prüfungsgebühr für theoretische Prüfung: € 7,20  Erledigungsgebühren bei Ausbildungsfahrten  Einreichen des Antrags auf Bewilligung von Ausbildungsfahrten: € 13,-- pro Begleiter pro Beilage (Nachweis der Fahrpraxis, Schulungsbestätigung etc.): € 3,60 Bescheid für die Bewilligung von Ausbildungsfahrten: € 6,50 Erledigungsgebühren bei Übungsfahrten  Einreichen des Antrags auf Bewilligung von Übungsfahrten: € 13,-- pro Begleiter pro Beilage (Nachweis der Fahrpraxis, Schulungsbestätigung etc.): € 3,60 Bescheid für die Bewilligung von Übungsfahrten: € 13,-- Ausstellung des Führerscheins  Unmittelbar nach bestandener Prüfung, wird vom Prüfer ein  Interimsführerschein ausgestellt, welcher 4 Wochen gilt. Innerhalb der 4  Wochen muss ein vom Prüfer übergebener Zahlschein mit den  Behördekosten einbezahlt werden. Nach dem Einzahlen des Zahlscheines  wird der Führerschein nach ca. 2-3 Tagen an die Wohnadresse zugestellt.  Behördenwege