Bürozeiten:   Mo.,Di. & Do.  9:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00  Mittwoch  14:00 - 18:00  Freitag  9:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00  Kontakt:   Fahrschule Wiener Neudorf  Eumigweg 3  2351 Wiener Neudorf  siehe Lageplan  Tel./Fax: 02236/62913  E-Mail:  info@fahrschule-wienerneudorf.at  Kurse:  Nonstop: Mo, Di & Do   18:00 - 20:00  Intensivkurse 2012  Februar 04.02. - 14.02. 2012  März/April 31.03. - 11.04. 2012  Juni 11.06. - 21.06. 2012  Juli 02.07. - 12.07. 2012  Juli/August 23.07. - 02.08. 2012  August 13.08. - 24.08. 2012  Oktober 15.10. - 25.10. 2012  Dezember/Jänner   22.12.2012 - 05.01. 2013  Seit 1. März 1999 ist es möglich mit dem 16. Geburtstag gemeinsam mit einer  erfahrenen Begleitperson die Ausbildung anzutreten und mit 17 Jahren den  Führerschein für die Klasse B zu erwerben.  Informieren Sie sich hier über  die Vorteile den A-Schein inklusive  persönliche Voraussetzungen  sachliche Voraussetzungen  den Ablauf der Ausbildung  die theoretische & praktische Fahrprüfung  Vorteile  Durch die intensive Fahrpraxis gewinnt der Schüler die entsprechende  Routine und somit die nötige Sicherheit im Verkehr. Außerdem wird der  Verkehrssinn ausgiebig geschult.  Die Möglichkeit die Lenkberechtigung früher zu erwerben, ergibt einen  Anreiz für Jugendlichen auf den Mopedführerschein zu verzichten.  Für die Begleitpersonen besteht der Vorteil darin, dass sie sich wieder nach  oftmalig langer Zeit wieder mit den Verkehrsvorschriften auseinander  setzen. Die vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B unterliegt den  Regelungen für den Probeführerschein bis zum 20. Geburtstag und dem  Mehrphasen-Ausbildungssystem.  Laut einer Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit fahren L17-  Führerscheinneulinge sicherer, seltener unter Alkoholeinfluss und fallen bei  praktischen Prüfungen kaum durch. Mehr Informationen dazu hier.  (www.kfv.at)  A-Schein  Seit 1. März 2006 ist es auch für Schüler möglich, welche die vorgezogene  Lenkberechtigung B (L17) absolvieren, gleichzeitig den Motorradführerschein  (Klasse A) zu erwerben.  Vorteil: nur 1 PC-Prüfung, 1x Einschreiben und somit im Paketpreis wesentlich  billiger. Der Theoriekurs für die Klasse A und die theoretische Fahrprüfung (PC-  Prüfung) können nach dem 17. Geburtstag absolviert werden, die praktische  Fahrprüfung erst mit vollendetem 18. Lebensjahr.  Persönliche Voraussetzungen  Unmittelbar nach bestandener Prüfung, wird vom Prüfer ein Interimsführerschein  ausgestellt, welcher 4 Wochen gilt. Innerhalb der 4 Wochen muss ein vom Prüfer  übergebener Zahlschein mit den Behördekosten einbezahlt werden. Nach dem  Einzahlen des Zahlscheines wird der Führerschein nach ca. 2-3 Tagen an die  Wohnadresse zugestellt.  Bewerber Beginn der Ausbildung nach vollendetem 16. Lebensjahr  Verkehrszuverlässigkeit körperliche & geistige Reife (Bestätigung durch die Erziehungsberechtigten oder durch eine verkehrspsychologische Untersuchung) gesundheitliche Eignung  einen oder zwei Begleiter Begleiter besonderes Nahverhältnis zum Bewerber  Besitz der Lenkberechtigung B seit min. 7 Jahren  innerhalb der letzten 3 Jahre kein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften darf max. 2 Bewerber innerhalb eines Jahres begleiten  Sachliche Voraussetzungen  Fahrzeug Kennzeichnung des Fahrzeuges vorne und hinten mit einer blauen Tafel mit  weißer Aufschrift "L17" und mit einer weißen Tafel mit der schwarzen  Aufschrift "Ausbildungsfahrt"  Das zur Prüfung verwendete Kraftfahrzeug muss min. 3 Seitentüren haben.  Fahrtenprotokoll  muss wahrheitsgetreu geführt werden  jede Ausbildungsfahrt ist vom Bewerber und dem Begleiter zu  unterschreiben ist bei begleitenden und Perfektionsschulungen vorzulegen  Ablauf der Ausbildung  1. Antragstellung  Der Antrag auf Bewilligung zur Ausbildungsfahrt ist bei der  Hauptwohnsitzbehörde des Begleiters zu stellen. Die Ausbildungsfahrt wird nur  nach Absolvierung und Bestätigung der Grundschulung bewilligt.  Dokumente für die Behörde:  Bestätigung über die absolvierte Grundschulung  Antrag auf Bewilligung für Ausbildungsfahrten  Ärztliches Gutachten  Führerschein und Meldezettel der Begleiter 2. Grundschulung  26 Theorielektionen je 50 min. plus 6 Lektionen klassenspezifischer  Unterricht  12 Fahrlektionen je 50 min.  muss von der Fahrschule bestätigt werden  3. Ausbildungsfahrt 3000 km (Laienausbildung)  wird mit dem Begleiter durchgeführt  Alkoholverbot für Bewerber & Begleiter  der Begleiter muss den Führerschein und den Bewilligungsbescheid  mitführen  der Bewerber muss einen Lichtbildausweis mitführen  4. Begleitende Schulungen in der Fahrschule nach 1000 km und 2000 km  Laienausbildung  Variante 1  Ausbildungsfahrt und individuelles Gespräch des Fahrlehrers mit dem  Begleiter und dem Bewerber im Umfang von je 3 Lektionen mit dem  Privatfahrzeug  Bestätigung der Fahrschule  Variante 2  1 Unterrichtseinheit theoretische Einweisung 50 min.  Ausbildungsfahrt und individuelles Gespräch des Fahrlehrers mit dem  Begleiter und dem Bewerber im Umfang von je 2 Lektionen mit dem  Privatfahrzeug  Bestätigung der Fahrschule  5. Perfektionsschulung nach insgesamt 3000 km  Variante 1  6 Unterrichtseinheiten zu je 50 min (Diese entfallen, wenn sie bereits im  Zuge der Grundschulung absolviert wurden).  Schulfahrt und individuelles Gespräch im Umfang von 5 Lektionen mit dem  Schulfahrzeug  Bestätigung der Fahrschule  Variante 2  6 Unterrichtseinheiten zu je 50 min (Diese entfallen, wenn sie bereits im  Zuge der Grundschulung absolviert wurden).  Schulfahrt und individuelles Gespräch im Umfang von 4 Lektionen mit dem  Schulfahrzeug  Bestätigung der Fahrschule  Theoretische & praktische Fahrprüfung  Der Bewerber darf zur Fahrprüfung antreten, wenn er  das 17. Lebensjahr vollendet hat  3000 km Ausbildungsfahrt nachweist  von der Fahrschule die erforderlichen 4 Bestätigungen erhalten hat und  diese gemeinsam mit dem Fahrtenprotokoll bei der Behörde abgegeben hat  L 17 - Vorgezogene Lenkberechtigung Klasse B