Seit 1. März 1999 ist es möglich mit dem 16. Geburtstag gemeinsam mit einererfahrenen Begleitperson die Ausbildung anzutreten und mit 17 Jahren denFührerschein für die Klasse B zu erwerben.Informieren Sie sich hier über•die Vorteile•den A-Schein inklusive•persönliche Voraussetzungen•sachliche Voraussetzungen•den Ablauf der Ausbildung•die theoretische & praktische FahrprüfungVorteile•Durch die intensive Fahrpraxis gewinnt der Schüler die entsprechendeRoutine und somit die nötige Sicherheit im Verkehr. Außerdem wird derVerkehrssinn ausgiebig geschult.•Die Möglichkeit die Lenkberechtigung früher zu erwerben, ergibt einenAnreiz für Jugendlichen auf den Mopedführerschein zu verzichten.•Für die Begleitpersonen besteht der Vorteil darin, dass sie sich wieder nachoftmalig langer Zeit wieder mit den Verkehrsvorschriften auseinandersetzen.•Die vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B unterliegt denRegelungen für den Probeführerschein bis zum 20. Geburtstag und demMehrphasen-Ausbildungssystem.•Laut einer Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit fahren L17-Führerscheinneulinge sicherer, seltener unter Alkoholeinfluss und fallen beipraktischen Prüfungen kaum durch. Mehr Informationen dazu hier.(www.kfv.at)A-ScheinSeit 1. März 2006 ist es auch für Schüler möglich, welche die vorgezogeneLenkberechtigung B (L17) absolvieren, gleichzeitig den Motorradführerschein(Klasse A) zu erwerben.Vorteil: nur 1 PC-Prüfung, 1x Einschreiben und somit im Paketpreis wesentlichbilliger.Der Theoriekurs für die Klasse A und die theoretische Fahrprüfung (PC-Prüfung) können nach dem 17. Geburtstag absolviert werden, die praktischeFahrprüfung erst mit vollendetem 18. Lebensjahr.Persönliche VoraussetzungenUnmittelbar nach bestandener Prüfung, wird vom Prüfer ein Interimsführerscheinausgestellt, welcher 4 Wochen gilt. Innerhalb der 4 Wochen muss ein vom Prüferübergebener Zahlschein mit den Behördekosten einbezahlt werden. Nach demEinzahlen des Zahlscheines wird der Führerschein nach ca. 2-3 Tagen an dieWohnadresse zugestellt.Bewerber•Beginn der Ausbildung nach vollendetem 16. Lebensjahr•Verkehrszuverlässigkeit•körperliche & geistige Reife (Bestätigung durch die Erziehungsberechtigten oder durch eine verkehrspsychologische Untersuchung)•gesundheitliche Eignung•einen oder zwei BegleiterBegleiter•besonderes Nahverhältnis zum Bewerber•Besitz der Lenkberechtigung B seit min. 7 Jahren•innerhalb der letzten 3 Jahre kein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften•darf max. 2 Bewerber innerhalb eines Jahres begleitenSachliche VoraussetzungenFahrzeug•Kennzeichnung des Fahrzeuges vorne und hinten mit einer blauen Tafel mitweißer Aufschrift "L17" und mit einer weißen Tafel mit der schwarzenAufschrift "Ausbildungsfahrt"•Das zur Prüfung verwendete Kraftfahrzeug muss min. 3 Seitentüren haben.Fahrtenprotokoll•muss wahrheitsgetreu geführt werden•jede Ausbildungsfahrt ist vom Bewerber und dem Begleiter zuunterschreiben•ist bei begleitenden und Perfektionsschulungen vorzulegenAblauf der Ausbildung1. AntragstellungDer Antrag auf Bewilligung zur Ausbildungsfahrt ist bei derHauptwohnsitzbehörde des Begleiters zu stellen. Die Ausbildungsfahrt wird nurnach Absolvierung und Bestätigung der Grundschulung bewilligt.Dokumente für die Behörde:•Bestätigung über die absolvierte Grundschulung•Antrag auf Bewilligung für Ausbildungsfahrten•Ärztliches Gutachten•Führerschein und Meldezettel der Begleiter2. Grundschulung•26 Theorielektionen je 50 min. plus 6 Lektionen klassenspezifischerUnterricht•12 Fahrlektionen je 50 min.•muss von der Fahrschule bestätigt werden3. Ausbildungsfahrt 3000 km (Laienausbildung)•wird mit dem Begleiter durchgeführt•Alkoholverbot für Bewerber & Begleiter•der Begleiter muss den Führerschein und den Bewilligungsbescheidmitführen•der Bewerber muss einen Lichtbildausweis mitführen4. Begleitende Schulungen in der Fahrschule nach 1000 km und 2000 kmLaienausbildungVariante 1•Ausbildungsfahrt und individuelles Gespräch des Fahrlehrers mit demBegleiter und dem Bewerber im Umfang von je 3 Lektionen mit demPrivatfahrzeug•Bestätigung der FahrschuleVariante 2•1 Unterrichtseinheit theoretische Einweisung 50 min.•Ausbildungsfahrt und individuelles Gespräch des Fahrlehrers mit demBegleiter und dem Bewerber im Umfang von je 2 Lektionen mit demPrivatfahrzeug•Bestätigung der Fahrschule5. Perfektionsschulung nach insgesamt 3000 kmVariante 1•6 Unterrichtseinheiten zu je 50 min (Diese entfallen, wenn sie bereits imZuge der Grundschulung absolviert wurden).•Schulfahrt und individuelles Gespräch im Umfang von 5 Lektionen mit demSchulfahrzeug•Bestätigung der FahrschuleVariante 2•6 Unterrichtseinheiten zu je 50 min (Diese entfallen, wenn sie bereits imZuge der Grundschulung absolviert wurden).•Schulfahrt und individuelles Gespräch im Umfang von 4 Lektionen mit demSchulfahrzeug•Bestätigung der FahrschuleTheoretische & praktische FahrprüfungDer Bewerber darf zur Fahrprüfung antreten, wenn er•das 17. Lebensjahr vollendet hat•3000 km Ausbildungsfahrt nachweist•von der Fahrschule die erforderlichen 4 Bestätigungen erhalten hat unddiese gemeinsam mit dem Fahrtenprotokoll bei der Behörde abgegeben hatL 17 - Vorgezogene Lenkberechtigung Klasse B