Mopedausweis Auf Antrag kann die Fahrschule einen Mopedausweis ausstellen, wenn der Kandidat  das 15. Lebensjahr vollendet hat. Die Ausbildung kann 6 Monate vor Vollendung des  15. Lebensjahres in der Fahrschule erfolgen. Bei der Anmeldung ist eine Erklärung, dass man keinen Mopedausweis besitzt bzw.  noch keinen Antrag auf Ausstellung eines Mopedausweises gestellt hat und kein  Lenkverbot besteht, zu unterschreiben. Beim Mopedausweis mit 15 Jahren ist auch  eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Für diejenigen, die noch keine eigenes Moped stellen wir gerne ein Schulfahrzeug zur Verfügung. Theorieunterricht Der Kandidat muss min. 6 Lektionen Theorieunterricht besuchen und kann sich  anschließend persönlich im Büro zur Prüfung anmelden. Diese theoretische Prüfung erfolgt am Computer in der Fahrschule. Sie dauert 45 min. und es sind 23 Fragen zu beantworten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn min. 19  Fragen (80%) richtig beantwortet wurden. Werden zwischen 18 und 14 Fragen (79-  60%) richtig beantwortet, erfolgt eine mündliche Nachprüfung. Bei weniger als 14  richtig beantworteten Fragen (<60%), gilt die Prüfung als nicht bestanden und der  Kandidat darf frühestens nach 14 Tagen eine Wiederholungsprüfung ablegen. Praktischer Fahrunterricht  Es müssen min. 8 Fahrlektionen absolviert und das Können unter Beweis gestellt  werden. Selbstverständlich werden nur max. 2 Fahrstunden auf dem Übungsplatz  verbracht, die restliche Zeit wird im Straßenverkehr geübt. Dabei werden vorwiegend  auch jene Strecken abgefahren, welche der Schüler zur Schule, zur Arbeit oder in der  Freizeit zurücklegt. Die Fahrstunden werden 1:1 abgehalten. Das bedeutet, dass pro Fahrlehrer nur EIN  Schüler pro Einheit unterrichtet wird. Gruppenfahrstunden mit einem Lehrer und  vielen Schülern gibt es bei uns natürlich nicht!!! Zu den Fahrstunden sind ein Helm, eine feste Jacke und Handschuhe mitzunehmen!  Ebenfalls wäre es empfehlenswert einen Nierengurt mitzubringen. Falls Sie noch  keinen Helm und keine Handschuhe besitzen, stellt Ihnen die Fahrschule gerne einen Leihhelm und Handschuhe zur Verfügung. Ausstellung  Der Mopedausweis wird nach bestandener Prüfung frühestens am Tag des 15.  Geburtstages ausgestellt. Zur Ausstellung des Mopedausweises werden folgende  Dokumente und Unterlagen benötigt Meldezettel Geburtsurkunde Passfoto  Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (beim Mopedausweis mit 15) Bürozeiten:   Mo.,Di. & Do.  9:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00  Mittwoch  14:00 - 18:00  Freitag  9:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00  Kontakt:   Fahrschule Wiener Neudorf  Eumigweg 3  2351 Wiener Neudorf  siehe Lageplan  Tel./Fax: 02236/62913  E-Mail:  info@fahrschule-wienerneudorf.at  Kurse:  Nonstop: Mo, Di & Do   18:00 - 20:00  Intensivkurse 2012  Februar 04.02. - 14.02. 2012  März/April 31.03. - 11.04. 2012  Juni 11.06. - 21.06. 2012  Juli 02.07. - 12.07. 2012  Juli/August 23.07. - 02.08. 2012  August 13.08. - 24.08. 2012  Oktober 15.10. - 25.10. 2012  Dezember/Jänner   22.12.2012 - 05.01. 2013