Jahre auf Probe. Bei L17 gilt der Probeführerschein bis zur Vollendung des 20.
Lebensjahres.
Wenn der Führerscheinbesitzer während der Probezeit einen schweren Verstoß
begeht, muss er sich einer Nachschulung unterziehen und die Probezeit verlängert
sich um 1 Jahr.
Schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind:
•
Fahrerflucht
•
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Blutalkoholgehalt von mehr
als 0,1 Promille
•
Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung (Einbahn, Richtungsfahrbahn,
Autobahn)
•
Überholen unter gefährlichen Umständen
•
Nichtbefolgung von Überholverboten
•
Vorrangverletzungen
•
Überfahren einer geregelten Kreuzung bei einem "Halt"-Zeichen
•
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
•
im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h
•
auf Freilandstraßen von mehr als 40 km/h
Bürozeiten:
Mo.,Di. & Do.
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Mittwoch
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Kurse:
Nonstop:
Mo, Di & Do
18:00 - 20:00
Intensivkurse 2012
Februar 04.02. - 14.02. 2012
März/April 31.03. - 11.04. 2012
Juni 11.06. - 21.06. 2012
Juli 02.07. - 12.07. 2012
Juli/August 23.07. - 02.08. 2012
August 13.08. - 24.08. 2012
Oktober 15.10. - 25.10. 2012
Dezember/Jänner
22.12.2012 - 05.01. 2013