Probeführerschein Die Lenkberechtigung für die Klassen A & B gilt ab der erstmaligen Erteilung zwei  Jahre auf Probe. Bei L17 gilt der Probeführerschein bis zur Vollendung des 20.  Lebensjahres. Wenn der Führerscheinbesitzer während der Probezeit einen schweren Verstoß  begeht, muss er sich einer Nachschulung unterziehen und die Probezeit verlängert sich um 1 Jahr.  Schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind: Fahrerflucht Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Blutalkoholgehalt von mehr  als 0,1 Promille   Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung (Einbahn, Richtungsfahrbahn,  Autobahn)  Überholen unter gefährlichen Umständen Nichtbefolgung von Überholverboten Vorrangverletzungen Überfahren einer geregelten Kreuzung bei einem "Halt"-Zeichen Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h  auf Freilandstraßen von mehr als 40 km/h  Bürozeiten:   Mo.,Di. & Do.  9:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00  Mittwoch  14:00 - 18:00  Freitag  9:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00  Kontakt:   Fahrschule Wiener Neudorf  Eumigweg 3  2351 Wiener Neudorf  siehe Lageplan  Tel./Fax: 02236/62913  E-Mail:  info@fahrschule-wienerneudorf.at  Kurse:  Nonstop: Mo, Di & Do   18:00 - 20:00  Intensivkurse 2012  Februar 04.02. - 14.02. 2012  März/April 31.03. - 11.04. 2012  Juni 11.06. - 21.06. 2012  Juli 02.07. - 12.07. 2012  Juli/August 23.07. - 02.08. 2012  August 13.08. - 24.08. 2012  Oktober 15.10. - 25.10. 2012  Dezember/Jänner   22.12.2012 - 05.01. 2013