"Punkteführerschein"-Vormerksystem Das Vormerksystem ist eine Regelung um Risikolenker frühzeitig zu erkennen, ihn  aufmerksam zu machen und zu "erziehen". Alle, die bestimmte Verkehrsverstöße  begehen, müssen neben einer Geldstrafe mit einem Eintrag ins Führerscheinregister  rechnen. Der Deliktkatalog enthält 13 "die Verkehrssicherheit gefährdende Verstöße". Wer  leichte Verkehrsübertretungen oder nur Parkdelikte begeht, hat keine Vormerkung zu befürchten. So funktioniert das Vormerksystem: 1. Verstoß: Vormerkung im Führerscheinregister 2. Verstoß: Aufforderung bestimmte Maßnahmen zu absolviernen 3. Verstoß: Entzug des Führerscheins für 3 Monate Vormerkung Beim ersten Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften wird einen Vormerkung im  Örtlichen Führerscheinregister für zwei Jahre gemacht. Mit dem Strafbescheid wird  der Führerschein-Inhaber vor den Folgen von weiteren schweren Übertretungen  gewarnt. Nach Ablauf dieser Zeit wird diese, unabhängig von einer weiteren Vormerkung,  wieder gelöscht. Maßnahme Nach der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren wählt die Behörde die jeweils am besten geeignete Maßnahme, die einen Bezug zum  begangenen Delikt hat, aus. Diese Maßnahmen können sein: Nachschulungen Perfektionsfahrten Fahrsicherheitstrainings Teilnahme an Vorträgen über Ladungssicherheit Erste-Hilfe-Kurse Bei Nichteinhaltung der Teilnahme an einer Maßnahme wird der Führerschein bis zur  Befolgung der Anordnung entzogen. Die Teilnahmekosten trägt der  Führerscheinbesitzer. Entzug Nach einem dritten Verkehrsverstoße innerhalb von zwei Jahren wird der  Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. Für ausländische Fahrzeuglenker wird beim dritten Delikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt. Wird bei bestehender Vormerkung innerhalb von zwei Jahren ein  Führerscheinentzugsdelikt begangen, verlängert sich die gesetzlich vorgesehene  Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um zwei Wochen. Eine Entziehung der Lenkberechtigung nach dem dritten Vormerkdelikt löscht  automatisch alle bisherigen Vormerkungen und bringt wieder eine "weiße Weste". Bürozeiten:   Mo.,Di. & Do.  9:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00  Mittwoch  14:00 - 18:00  Freitag  9:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00  Kontakt:   Fahrschule Wiener Neudorf  Eumigweg 3  2351 Wiener Neudorf  siehe Lageplan  Tel./Fax: 02236/62913  E-Mail:  info@fahrschule-wienerneudorf.at  Kurse:  Nonstop: Mo, Di & Do   18:00 - 20:00  Intensivkurse 2012  Februar 04.02. - 14.02. 2012  März/April 31.03. - 11.04. 2012  Juni 11.06. - 21.06. 2012  Juli 02.07. - 12.07. 2012  Juli/August 23.07. - 02.08. 2012  August 13.08. - 24.08. 2012  Oktober 15.10. - 25.10. 2012  Dezember/Jänner   22.12.2012 - 05.01. 2013