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Mittwoch
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Kontakt:
Fahrschule Wiener Neudorf
Eumigweg 3
2351 Wiener Neudorf
siehe Lageplan
Tel./Fax: 02236/62913
E-Mail:
info@fahrschule-wienerneudorf.at
Kurse:
Nonstop:
Mo, Di & Do
18:00 - 20:00
Intensivkurse 2012
Februar 04.02. - 14.02. 2012
März/April 31.03. - 11.04. 2012
Juni 11.06. - 21.06. 2012
Juli 02.07. - 12.07. 2012
Juli/August 23.07. - 02.08. 2012
August 13.08. - 24.08. 2012
Oktober 15.10. - 25.10. 2012
Dezember/Jänner
22.12.2012 - 05.01. 2013
Eine Lenkberechtigung darf nur Personen erteilt werden, die:
•
das erforderliche Mindestalter erreicht haben
•
verkehrszuverlässig sind
•
gesundheitlich geeignet sind
•
fachlich zum Lenken eines Kfz befähigt sind
•
und einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen können
Mindestalter
•
17 Jahre für die vorgezogene Ausbildung der Klasse B (L17)
•
18 Jahre für die Klasse A, eingeschränkt auf Vorstufe A (Av)
und die Klasse B
•
21 Jahre für die Klasse A (Direktzugang)
Die Bewerber dürfen frühestens sechs Monate vor Vollendung des
erforderlichen Mindestalters mit der Ausbildung beginnen bzw. den
Führerscheinantrag bei der Fahrschule stellen. Eine Ausnahmeregelung
gilt beim L17: die Bewerber dürfen schon mit 16 Jahren mit der Ausbildung
anfangen.
Verkehrszuverlässigkeit
Verkehrszuverlässig zu sein bedeutet:
•
es gibt keine Verkehrsvormerkungen wegen Übertretung von
Verkehrsvorschriften
•
es wurden keine strafbaren Handlungen begangen
Ärztliche Untersuchung
Die ärztliche Untersuchung dient dazu, um festzustellen, ob der Bewerber
gesundheitlich geeignet ist. Das ärztliche Gutachten darf zum Zeitpunkt
der Prüfunge (theoretisch und praktisch) nicht älter als 18 Monate sein und
ist von einem sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin zu erstellen.
Zur Untersuchung ist ein amtlich bestätigter Identitätsnachweis
(Reisepass etc.) mitzubringen.
Die Untersuchung umfasst:
•
Erhebung der Krankheitsgeschichte, bezogen auf die Eignung zum
Lenken von Kfz
•
Überprüfung der Motorik & des Koordinationsvermögens
•
Kontrolle der Beweglichkeit der Extremitäten
•
Messen von Größe & Gewicht
•
Sehschärfekontrolle ohne Sehbehelf bzw. mit Sehbehelf und
Überprüfung des Gesichtsfeldes
•
Hörtest mit Konversationssprache
Erste-Hilfe-Kurs
Ziel des Kurses ist es, dem Teilnehmer für einen eventuellen Notfall
vorzubereiten und ihm die resultierenden Maßnahmen zu erklären. Die
wichtigsten Bereiche des Kurses sind:
•
Bergung aus akuter Gefahr
•
richtige Lagerung
•
Maßnahmen bei Atemstillstand
•
Maßnahmen bei Herzstillstand
•
Maßnahmen bei Blutungen
•
Schockbekämpfung
Der Kursteilnehmer soll am Ende die Erste Hilfe selbstständig ausführen
können. Bei mangelnder Mitarbeit darf keine Bescheinigung ausgestellt
werden.
Voraussetzungen