Bürozeiten:   Mo.,Di. & Do.  9:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00  Mittwoch  14:00 - 18:00  Freitag  9:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00  Kontakt:   Fahrschule Wiener Neudorf  Eumigweg 3  2351 Wiener Neudorf  siehe Lageplan  Tel./Fax: 02236/62913  E-Mail:  info@fahrschule-wienerneudorf.at  Kurse:  Nonstop: Mo, Di & Do   18:00 - 20:00  Intensivkurse 2012  Februar 04.02. - 14.02. 2012  März/April 31.03. - 11.04. 2012  Juni 11.06. - 21.06. 2012  Juli 02.07. - 12.07. 2012  Juli/August 23.07. - 02.08. 2012  August 13.08. - 24.08. 2012  Oktober 15.10. - 25.10. 2012  Dezember/Jänner   22.12.2012 - 05.01. 2013  Eine Lenkberechtigung darf nur Personen erteilt werden, die:    das erforderliche Mindestalter erreicht haben    verkehrszuverlässig sind    gesundheitlich geeignet sind    fachlich zum Lenken eines Kfz befähigt sind    und einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen können  Mindestalter    17 Jahre für die vorgezogene Ausbildung der Klasse B (L17)  18 Jahre für die Klasse A, eingeschränkt auf Vorstufe A (Av) und die Klasse B   21 Jahre für die Klasse A (Direktzugang)  Die Bewerber dürfen frühestens sechs Monate vor Vollendung des  erforderlichen Mindestalters mit der Ausbildung beginnen bzw. den  Führerscheinantrag bei der Fahrschule stellen. Eine Ausnahmeregelung  gilt beim L17: die Bewerber dürfen schon mit 16 Jahren mit der Ausbildung  anfangen.  Verkehrszuverlässigkeit  Verkehrszuverlässig zu sein bedeutet:  es gibt keine Verkehrsvormerkungen wegen Übertretung von Verkehrsvorschriften es wurden keine strafbaren Handlungen begangen Ärztliche Untersuchung  Die ärztliche Untersuchung dient dazu, um festzustellen, ob der Bewerber  gesundheitlich geeignet ist. Das ärztliche Gutachten darf zum Zeitpunkt  der Prüfunge (theoretisch und praktisch) nicht älter als 18 Monate sein und  ist von einem sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin zu erstellen.  Zur Untersuchung ist ein amtlich bestätigter Identitätsnachweis  (Reisepass etc.) mitzubringen.   Die Untersuchung umfasst:  Erhebung der Krankheitsgeschichte, bezogen auf die Eignung zum Lenken von Kfz Überprüfung der Motorik & des Koordinationsvermögens Kontrolle der Beweglichkeit der Extremitäten Messen von Größe & Gewicht Sehschärfekontrolle ohne Sehbehelf bzw. mit Sehbehelf und Überprüfung des Gesichtsfeldes Hörtest mit Konversationssprache Erste-Hilfe-Kurs  Ziel des Kurses ist es, dem Teilnehmer für einen eventuellen Notfall  vorzubereiten und ihm die resultierenden Maßnahmen zu erklären. Die  wichtigsten Bereiche des Kurses sind:    Bergung aus akuter Gefahr    richtige Lagerung    Maßnahmen bei Atemstillstand    Maßnahmen bei Herzstillstand    Maßnahmen bei Blutungen    Schockbekämpfung  Der Kursteilnehmer soll am Ende die Erste Hilfe selbstständig ausführen  können. Bei mangelnder Mitarbeit darf keine Bescheinigung ausgestellt  werden.  Voraussetzungen