Duale Ausbildung

Duale Ausbildung

Vergleich Vollausbildung (Variante 1) mit Dualer Ausbildung (Variante 2).

Bei der Dualen Ausbildung ist es möglich neben 12 Pflichtfahrstunden (siehe Grafik) die Hauptschulung mit 1000km Privatfahrt durchzuführen. 

  • Variante 1: Vollausbildung mit mindestens 6 Fahrlektionen Hauptschulung in der Fahrschule.
  • Variante 2: Duale Ausbildung mit 1000 km Privatfahrt anstatt der Hauptschulung in der Fahrschule.
    • Bei der Dualen Ausbildung muß 1 Begleiter und der Kandidat nach 8 Lektionen theoretischem Unterricht und 6 praktischen Fahrlektionen (Vorschulung, Grundschulung) eine Unterrichtseinheit theoretische Einweisung besuchen, bevor sie von der Behörde die Bewilligung zur Privatfahrt erhalten.
    • Bei den Privatfahrten müssen mindestens 1000 km zurückgelegt und mittels eines Fahrtenprotokolls nachgewiesen werden. Vor der Perfektionsfahrt muss eine Beobachtungsfahrt, mit einem Begleiter absolviert werden. Danach werden die Perfektionsschulung und die Prüfungsvorbereitung durchgeführt.
  • Variante 3: Kombinierte Ausbildung wie Variante 1 mit mindestens 6 Fahrlektionen Hauptschulung in der Fahrschule und zusätzlicher Privatfahrt ohne verpflichtende 1000 km.