Führerschein

Führerschein

Um die Lenkberechtigung für ein Kfz zu erwerben ist Vieles notwendig. Auf dieser Seite erhalten Sie die wichtigsten Informationen über die Führerscheinklassen die in unserer Fahrschule angeboten werden:

  

Führerscheinklassen

 In der folgenden Tabelle werden die in der Fahrschule Wiener Neudorf zu erwerbenden Führerscheinklassen beschrieben.

Code 111 / 125 ccm

Fahrzeug
Motorrad bis 125ccm
mit max. 11 kW Leistungsgewicht

KFZ mit 3 Rädern

Leistung von < 15 kW
> 0,1kW/kg

Ausbildungsbeginn
5 Jahre ununterbrochene
Besitz Klasse B

keine Probezeit

nur in Österreich gültig


Schulfahrzeuge
Automatik Roller
Honda CBF125

AM

Fahrzeug

max. 45 km/h
max. 50 ccm

Ausbildungsbeginn
Alter: 2 Monate vor
15. Geburtstag

Schulfahrzeuge
Piaggio Typhoon

A1

Fahrzeug
Motorrad bis 125ccm
mit max. 11 kW Leistungsgewicht

KFZ mit 3 Rädern

Leistung von < 15 kW
> 0,1kW/kg

Ausbildungsbeginn
Alter: 15 1/2 Jahre

Schulfahrzeuge
Automatik Roller
Honda CBF125

A2

Fahrzeug
Leichtmotorrad bis 35 KW

Leistungsgewicht

>0,2 kW/kg


Ausbildungsbeginn
Alter: 16

praktische Prüfung
mit 18. Geburtstag
2 Jahre nach A1*

* Umstieg entweder mit praktischer Fahrprüfung oder 7 Stunden Fahrtraining

Schulfahrzeuge
Honda CB500F

 

A

Fahrzeug
Motorräder

(mit Beiwagen)


Ausbildungsbeginn
Alter: 23 1/2 oder

2 Jahre nach A2*

* Umstieg entweder mit praktischer Fahrprüfung oder 7 Stunden Fahrtraining


Schulfahrzeuge
Suzuki Gladius 650 ABS
Suzuki V-Strom 1000

4 rädrige Leicht-Kfz

Fahrzeug
max. 45 km/h

Leistung max. 4 kW

Leermasse max. 350 kg

Ausbildungsbeginn
Alter: 2 Monate vor
15. Geburtstag

B

Fahrzeug
Kraftwagen max. 8 Plätze
+ Lenker

höchstzul. Gesamtmasse
<=3,5 t

mit schwerem oder
leichtem Anhänger


Ausbildungsbeginn
Alter: 18
ausgenommen L17

Schulfahrzeuge
Mercedes A-160
Ford Focus RS
Renault ZOE (elektro)
Automatik

Voraussetzungen

Eine Lenkberechtigung darf nur Personen erteilt werden, die:

  • das erforderliche Mindestalter erreicht haben
  • verkehrszuverlässig sind
  • gesundheitlich geeignet sind
  • fachlich zum Lenken eines Kfz befähigt sind
  • und einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen können

Mindestalter

  • 15 Jahre für die Klasse AM (Moped und Microcar)
  • 16 Jahre für die Klasse A1 (125 ccm)
  • 17 Jahre für die vorgezogene Ausbildung der Klasse B (L17)
  • 18 Jahre für Klasse B
  • 18 Jahre für die Klasse A2 (Leichtmotorrad)*
  • 24 Jahre für die Klasse A*

* oder 2 Jahre nach A1 bzw A2 bei ablegen einer praktischen Prüfung oder 7 Stunden Fahrtraining.

Die Bewerber dürfen frühestens 6 Monate (Klasse AM 2 Monate) vor Vollendung des erforderlichen Mindestalters mit der Ausbildung beginnen bzw. den Führerscheinantrag bei der Fahrschule stellen. Eine Ausnahmeregelung gilt bei L17: die Bewerber dürfen schon mit 15 1/2 Jahren mit der Ausbildung anfangen.


Verkehrszuverlässigkeit

Verkehrszuverlässig zu sein bedeutet:

  • es gibt keine Verkehrsvormerkungen wegen Übertretung von Verkehrsvorschriften
  • es wurden keine strafbaren Handlungen begangen

Ärztliche Untersuchung

Die ärztliche Untersuchung dient dazu, um festzustellen, ob der Bewerber gesundheitlich geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu lenken. Das ärztliche Gutachten darf zum Zeitpunkt der Prüfungen (theoretisch und praktisch) nicht älter als 18 Monate sein und ist von einem sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin zu erstellen.


Erste-Hilfe-Kurs

Einmal im Monat, an einem Sonntag, wird in unserer Fahrschule von 11 bis 17 Uhr ein 6 Stündiger Erste-Hilfe-Kurs abgehalten. Die Termine können in unserem Büro erfragt werden.

Ziel des Kurses ist es, dem Teilnehmer für einen eventuellen Notfall vorzubereiten und ihm die resultierenden Maßnahmen zu erklären. Der Kursteilnehmer soll am Ende die Erste Hilfe selbstständig ausführen können. Bei mangelnder Mitarbeit darf keine Bescheinigung ausgestellt werden.

Behördenwege

Die Behördenwege entfallen weitgehend, sofern keine "Duale Ausbildung der Klasse B" bzw. "L17 Ausbildung" durchgeführt wird.


Für die Anmeldung in der Fahrschule sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Reisepass
  • Heiratsurkunde bei Namensänderung
  • 1 Lichtbild (EU konform)

Dokumente für die Behörde

  • bei "Dualer Ausbildung der Klasse B
    • Bestätigung über die absolvierte Mindestschulung (Fahrschule)
    • Antrag auf Bewilligung für Übungsfahrten (von Fahrschule)
    • Ärztliches Gutachten
  • bei "L17 Ausbildung"
    • Bestätigung über die absolvierte Mindesstschulung (Fahrschule)
    • Antrag auf Bewilligung für Ausbildungsfahrten (von Fahrschule)
    • Ärztliches Gutachten

Amtliche Gebühren (Richtwerte seit 2014)

  • Ersterteilung einer Lenkberechtigung: € 60,50
  • Erweiterung einer Lenkberechtigung: € 42,60
  • ärztliches Gutachten: € 35,--
  • Prüfungsgebühr für praktische Prüfung: € 60,00 pro Klasse und Antritt
  • Prüfungsgebühr für theoretische Prüfung: € 11,00 pro Klasse und Antritt

Erledigungsgebühren bei Ausbildungsfahrten

  • Bewilligung von Ausbildungsfahrten (L17): € 42,90 pro Begleiter

Erledigungsgebühren bei Übungsfahrten

  • Bewilligung von Übungsfahrten (§122): € 49,40 pro Begleiter

Ausstellung des Führerscheins

Unmittelbar nach bestandener Prüfung, wird vom Prüfer ein Interimsführerschein ausgestellt, welcher 4 Wochen gilt. Innerhalb der 4 Wochen muss ein vom Prüfer übergebener Zahlschein mit den Behördekosten einbezahlt werden. Nach dem Einzahlen des Zahlscheines wird der Führerschein ca. innerhalb einer Woche an die Wohnadresse zugestellt.

L-17 die vorgezogene Lenkerausbildung

Seit 19. Januar 2013 ist es möglich ab 15 1/2 Jahren gemeinsam mit einer erfahrenen Begleitperson die Ausbildung anzutreten und mit 17 Jahren den Führerschein für die Klasse B zu erwerben.

Vorteile

  • Durch die intensive Fahrpraxis gewinnt der Schüler die entsprechende Routine und somit die nötige Sicherheit im Verkehr. Außerdem wird der Verkehrssinn ausgiebig geschult.
  • Für die Begleitpersonen besteht der Vorteil darin, dass sie sich wieder intensiv mit den Verkehrsvorschriften auseinander setzen.
  • Laut einer Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit fahren L17-Führerscheinneulinge sicherer, seltener unter Alkoholeinfluss und fallen bei praktischen Prüfungen kaum durch. Mehr Informationen dazu hier. (www.kfv.at

A-Schein

Seit 19. Januar 2013 ist es auch für Schüler möglich, welche die vorgezogene Lenkberechtigung B (L17) absolvieren, gleichzeitig den Motorradführerschein (Klasse A1 mit 16 Jahren oder A2 mit 18 Jahren) zu erwerben.

Vorteil: nur 1 PC-Prüfung, 1x Einschreiben und somit im Paketpreis wesentlich billiger.

Die theoretische Fahrprüfung (PC-Prüfung) kann jeweils nach erfolgter Ausbildung abgelegt werden.

Persönliche Voraussetzungen

  • Bewerber
    • Beginn der Ausbildung nach vollendetem 15 1/2 Lebensjahr
    • Verkehrszuverlässigkeit
    • körperliche & geistige Reife
    • gesundheitliche Eignung
  • Begleiter
    • besonderes Nahverhältnis zum Bewerber
    • Besitz der Lenkberechtigung B seit min. 7 Jahren
    • innerhalb der letzten 3 Jahre kein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften
    • darf max. 2 Bewerber innerhalb eines Jahres begleiten
    • ein oder zwei Begleiter

Sachliche Voraussetzungen

  • Fahrzeug
    • Kennzeichnung des Fahrzeuges vorne und hinten mit einer blauen Tafel mit weißer Aufschrift "L17" und mit einer weißen Tafel mit der schwarzen Aufschrift "Ausbildungsfahrt"
    • Das zur Prüfung verwendete Kraftfahrzeug muss min. 3 Seitentüren haben.
  • Fahrtenprotokoll
    • muss wahrheitsgetreu geführt werden
    • jede Ausbildungsfahrt ist vom Bewerber und dem Begleiter zu unterschreiben
    • ist nach 1000km bei jeder begleitenden Schulung und der Perfektionsschulung abzugeben.

 

Ablauf der Ausbildung

 

1. Antragstellung

Der Antrag auf Bewilligung zur Ausbildungsfahrt ist bei der Standortbehörde der Fahrschule (BH- Mödling) zu stellen. Die Ausbildungsfahrt wird nur nach Absolvierung und Bestätigung der Mindestschulung bewilligt.

Dokumente für die Behörde:

  • Antrag auf Bewilligung für Ausbildungsfahrten
  • Ärztliches Gutachten des Führerscheinwerbers
  • Führerschein und Meldezettel der Begleiter

2. Grundschulung

  • 32 Theorielektionen je 50 (20 Grundwissen plus 12 klassenspezifischer Unterricht)
  • 12 Fahrlektionen je 50 min. 
  • 1 Unterrichtseinheit theoretische Einweisung 50 min. 
  • 1 Unterrichtseinheit theoretische Einweisung 50 min.

3. Ausbildungsfahrt 3000 km (Laienausbildung)

  • wird mit dem Begleiter durchgeführt
  • Alkoholverbot für Bewerber & Begleiter 
  • der Begleiter muss den Führerschein und den Bewilligungsbescheid mitführen 
  • der Bewerber muss einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass) mitführen

4. Begleitende Schulungen in der Fahrschule nach 1000 km und 2000 km Laienausbildung

  • 2 Lektionen Ausbildungsfahrt mit dem Privatfahrzeug und individuelles Gespräch des Fahrlehrers mit dem Begleiter und dem Bewerber.

5. Perfektionsschulung nach insgesamt 3000 km

  • Schulfahrt im Umfang von 3 Lektionen mit dem Schulfahrzeug

Theoretische Fahrprüfung

  • Die theoretische Fahrprüfung (PC) darf nach vollständig absolviertem Theoriekurs abgelegt werde.

Praktische Fahrprüfung

  • Theoretische Fahrprüfung muss bestanden sein
  • das 17. Lebensjahr muss vollendet sein 
  • 3000 km Ausbildungsfahrt müssen nachgewiesen sein 
  • die original Fahrtenprotokolle müssen bei der Behörde abgegeben worden sein.

Probeführerschein

Inhaltsverzeichnis

Die Lenkberechtigung für die Klassen A & B gilt ab der erstmaligen Erteilung (ab dem 1.07.2017) drei Jahre auf Probe. Bei L17 gilt der Probeführerschein bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Wenn der Führerscheinbesitzer während der Probezeit einen schweren Verstoß begeht, muss er sich einer Nachschulung unterziehen und die Probezeit verlängert sich um 1 Jahr.

Schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind:

  • Fahrerflucht
  • Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,1 Promille
  • Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung (Einbahn, Richtungsfahrbahn, Autobahn)
  • Überholen unter gefährlichen Umständen
  • Nichtbefolgung von Überholverboten
  • Vorrangverletzungen
  • Überfahren von Rotlicht bei geregelten Kreuzungen
  • Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
  • im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h
  • auf Freilandstraßen von mehr als 40 km/h

Punkteführerschein

Inhaltsverzeichnis

Das Vormerksystem ist eine Regelung um Risikolenker frühzeitig zu erkennen, ihn aufmerksam zu machen und zu "erziehen". Alle, die bestimmte Verkehrsverstöße begehen, müssen neben einer Geldstrafe mit einem Eintrag ins Führerscheinregister rechnen.

Der Deliktkatalog enthält 13 "die Verkehrssicherheit gefährdende Verstöße". Wer leichte Verkehrsübertretungen oder nur Parkdelikte begeht, hat keine Vormerkung zu befürchten.

So funktioniert das Vormerksystem:

  1. Verstoß: Vormerkung im Führerscheinregister
  2. Verstoß: Aufforderung bestimmte Maßnahmen zu absolviernen
  3. Verstoß: Entzug des Führerscheins für 3 Monate

Vormerkung

Beim ersten Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften wird einen Vormerkung im Örtlichen Führerscheinregister für zwei Jahre gemacht. Mit dem Strafbescheid wird der Führerschein-Inhaber vor den Folgen von weiteren schweren Übertretungen gewarnt.

Nach Ablauf dieser Zeit wird diese, unabhängig von einer weiteren Vormerkung, wieder gelöscht.

Maßnahme

Nach der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren wählt die Behörde die jeweils am besten geeignete Maßnahme, die einen Bezug zum begangenen Delikt hat, aus. Diese Maßnahmen können sein:

  • Nachschulungen
  • Perfektionsfahrten
  • Fahrsicherheitstrainings
  • Teilnahme an Vorträgen über Ladungssicherheit
  • Erste-Hilfe-Kurse

Bei Nichteinhaltung der Teilnahme an einer Maßnahme wird der Führerschein bis zur Befolgung der Anordnung entzogen. Die Teilnahmekosten trägt der Führerscheinbesitzer.

Entzug

Nach einem dritten Verkehrsverstoße innerhalb von zwei Jahren wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. Für ausländische Fahrzeuglenker wird beim dritten Delikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.

Wird bei bestehender Vormerkung innerhalb von zwei Jahren ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, verlängert sich die gesetzlich vorgesehene Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um zwei Wochen.

Eine Entziehung der Lenkberechtigung nach dem dritten Vormerkdelikt löscht automatisch alle bisherigen Vormerkungen und bringt wieder eine "weiße Weste".

Mopedführerschein

Auf Antrag kann die Behörde einen Mopedführerschein ausstellen, wenn der Kandidat das 15. Lebensjahr vollendet hat. Die Ausbildung kann 2 Monate vor dem 15. Geburtstag bgonnen werden. Wenn jemand das 20. Lebensjahr vollendet hat, ist eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.

Beim Mopedführerschein mit 15 Jahren ist eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Theorieunterricht

Der Kandidat muss min. 6 Lektionen Theorieunterricht besuchen und kann sich anschließend persönlich im Büro zur Prüfung am PC anmelden.

Praktischer Fahrunterricht

Es müssen min. 8 Fahrlektionen absolviert und das Können unter Beweis gestellt werden. Bei uns werden dabei vorwiegend jene Strecken abgefahren, welche der Schüler zur Schule, zur Arbeit oder in der Freizeit usw. zurücklegt.

Da wir immer wieder auf die Kosten bei der AM-Ausbildung in unserer Fahrschule angesprochen werden, wollen wir Klarheit schaffen und den Unterschied der praktischen Ausbildung von unserer Fahrschule mit diversen Mitbewerbern aufzeigen.

 Fahrschule Wiener Neudorf Mitbewerber 
 1 Schüler, 1 Fahrlehrer 8 Schüler, 1 Fahrlehrer
  Übungsplatz
 ca.2 Fahrlektionen  6 Fahrlektionen
  Straßenverkehr
 ca.6 Fahrlektionen mit 1 Schüler  2 Fahrlektionen mit 2 Schülern

 

Wenn die Fahrlehrerkosten auf nur 1 Schüler aufgeteilt werden, sind die Ausbildungskosten pro Schüler höher als wenn sie auf mehrere Schüler aufgeteilt werden.

Welche Ausbildung im Sinne der Verkehrssicherheit sinnvoller ist, muß jeder selbst entscheiden.

Ausstellung

Ein vorläufiger Mopedführerschein wird nach absolvierter Theorie- und praktischer Ausbildung, sowie nach bestandener Prüfung frühestens am Tag des 15. Geburtstages von der Fahrschule ausgestellt. Der vorläufige Mopedführerschein gilt maximal 4 Wochen. Nach Einzahlung der Behördengebühr (innerhalb von 4 Wochen), wird der Führerschein per Post dem Bewerber zugestellt.

Zur Ausstellung des Mopedführerschein werden folgende Dokumente und Unterlagen benötigt

  • Meldezettel
  • Amtlicher Lichtbildausweiss (z.B. Reisepass)
  • Geburtsurkunde
  • Passfoto
  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (beim Mopedführerschein mit 15)